Interessante Fakten
Kennst du das Gefühl, wenn plötzlich Alarm ausgelöst wird und Menschen dringend gebraucht werden, um in einer Notsituation zu helfen? Genau das zeichnet das Technische Hilfswerk (THW) aus. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer springen für die Gemeinschaft ein – oft auch während ihrer regulären Arbeitszeit. Doch wie sieht das aus Sicht des Arbeitgebers aus? Darf er einen Einsatz beim THW einfach verbieten? Dieser Artikel widmet sich genau dieser Frage und beleuchtet die rechtlichen Hintergründe sowie den praktischen Umgang mit Einsätzen des THW im Berufsalltag.
Das THW und seine Bedeutung für den Katastrophenschutz
Das Technische Hilfswerk ist eine Bundesanstalt, die im Katastrophenschutz eine zentrale Rolle spielt. Ehrenamtliche unterstützen dort nicht nur bei Großschadensereignissen wie Überschwemmungen oder Erdbeben, sondern auch bei kleineren Notfällen, Unfällen oder technischen Störungen im Alltag. Diese Einsatzkräfte sind berufstätig und müssen ihre Verpflichtungen gegenüber dem THW mit ihrem Arbeitsleben vereinbaren. Seit der Verankerung des THW-Gesetzes ist klar geregelt, dass Mitarbeitende des THW im Einsatz oder bei Übungen und Weiterbildungen grundsätzlich freigestellt werden müssen. Dies ist ein entscheidender Punkt, der häufig für Unsicherheiten sorgt – insbesondere bei Arbeitgebern, die betriebliche Abläufe sicherstellen wollen.
Diese Freistellung ermöglicht es vielen, sich trotz eines vollen Terminkalenders im Beruf auf ihr Ehrenamt einzulassen. Für die Einsatzkräfte ist das oft eine Herzensangelegenheit: Sie wissen, dass ihr Engagement Menschenleben retten oder zumindest schlimmere Folgen von Katastrophen verhindern kann. Gleichzeitig gilt es, den Arbeitsalltag so zu organisieren, dass sowohl berufliche Pflichten als auch gesellschaftliches Engagement ihren Platz finden.
Die rechtlichen Grundlagen: Das THW-Gesetz und die Freistellung
Das Herzstück der Regelung ist das THW-Gesetz, das festlegt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem THW angehören, haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn sie zu Einsätzen oder Weiterbildungen verpflichtet sind. Diese Freistellung erstreckt sich auf die Dauer des Einsatzes, sodass der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht einfach zu Hause behalten oder anderweitig beschäftigen darf.
Interessant ist, dass diese Regelung nicht nur das „Netzwerk“ der Helfer schützt, sondern auch eine gesellschaftliche Verpflichtung widerspiegelt. Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Deshalb stehen betriebliche Belange nicht über dem Einsatz für das Gemeinwohl. Das Gesetz macht damit einen klaren Schnitt: Die Pflicht zur Unterstützung im Katastrophenschutz hat Vorrang vor rein betrieblichen Belangen.
Darüber hinaus sind Arbeitgeber angehalten, mit den Mitarbeitenden und dem THW zusammenzuarbeiten, um die Einsätze bestmöglich zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei nicht um einseitige Rechte, sondern um ein Zusammenspiel verschiedener Pflichten und Verantwortlichkeiten. Zum Beispiel sollte der Arbeitgeber frühzeitig über geplante Übungen oder Einsätze informiert werden, damit organisatorische Herausforderungen gemeinsam gelöst werden können. Das fördert ein Klima des Vertrauens und vermeidet unnötige Spannungen im Arbeitsalltag.

Warum ein generelles Verbot des THW-Einsatzes nicht zulässig ist
Manche Arbeitgeber mögen angesichts betrieblicher Engpässe versucht sein, einen THW-Einsatz zu untersagen oder zumindest zu erschweren. Doch rein rechtlich ist das nicht möglich. Ein Verbot würde gegen die Vorgaben des THW-Gesetzes und des allgemeinen Katastrophenschutzgedankens verstoßen.
Die Verpflichtung zur Unterstützung im Katastrophenschutz kann man durchaus mit einer gesellschaftlichen Dienstpflicht vergleichen. Wer sich dem THW verpflichtet hat, sichert durch seinen Einsatz das Funktionieren staatlicher und gesellschaftlicher Infrastruktur – gerade in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert. Dieses Engagement darf nicht durch eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise blockiert werden.
Natürlich kann es in der Praxis durchaus zu Konflikten kommen, wenn dringende betriebliche Notwendigkeiten mit einem THW-Einsatz kollidieren. In solchen Fällen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Anstelle eines Verbots sollte ein offener Dialog gesucht werden, um gemeinsame Lösungen zu finden, die beiden Seiten gerecht werden. So lassen sich Schichttausch, Vertretungsregelungen oder flexible Arbeitszeiten finden, die den Betrieb aufrechterhalten und gleichzeitig das Ehrenamt ermöglichen.
Der THW-Einsatz-Organizer als praktischer Helfer
Ein passendes Beispiel aus der Praxis ist der „THW-Einsatz-Organizer“, der es Helferinnen und Helfern ermöglicht, ihre Termine und Einsätze übersichtlich zu planen und gegenüber Arbeitgebern transparent zu machen, ohne den betrieblichen Alltag zu stören. So werden praktische Lösungen geschaffen, die allen Beteiligten zugutekommen.
Ein besonderes Accessoire für THW-Einsätze ist der „THW Schlüsselanhänger“ von Steelmonks. Dieses Produkt vereint Praktikabilität mit stilvollem Design und ist ein Zeichen für das Engagement im Katastrophenschutz – auch ideal als persönliches Geschenk für THW-Mitglieder.

Praktische Tipps für Mitarbeitende, die beim THW engagiert sind
Wenn du selbst im THW aktiv bist, kannst du einiges tun, damit die Zusammenarbeit mit deinem Arbeitgeber gut funktioniert. Frühzeitige und ehrliche Information ist das A und O. Erkläre deinem Arbeitgeber, welche Bedeutung dein Ehrenamt für dich hat und wie die Einsätze typischerweise ablaufen.
Vielleicht kannst du zusammen mit deinem Team im Betrieb Lösungen finden, wie Vertretungen organisiert oder flexible Arbeitszeiten ermöglicht werden können. Wenn dein Arbeitgeber mit offenen Ohren dabei ist, wird er deine Einsatzbereitschaft mit Wohlwollen sehen und dich dabei unterstützen.
Und falls es doch zu Konflikten kommt, hilft meist ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung oder der zuständigen Betriebsvertretung. Wer seine Rechte kennt, kann sie besser vertreten und gemeinsam mit dem Arbeitgeber konstruktive Lösungen finden.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Freistellung für THW-Einsätze
Wer sich Gedanken macht, ob der Arbeitgeber ein THW-Einsatzverbot aussprechen darf, verkennt ein Stück weit die gesellschaftliche Dimension des Themas. Das THW lebt vom freiwilligen Engagement, und dieser Einsatz ist ein kostbares Gut in unserer Gesellschaft.
In einer Welt, die immer unvorhersehbarer wird – durch Naturkatastrophen, technische Störungen oder Unfälle –, sind ehrenamtliche Helfer ein Rückgrat, auf das sich unsere Gesellschaft verlassen kann. Dieses Rückgrat gilt es zu sichern, weshalb das Gesetz das Engagement schützt und als gemeinsame Verantwortung anerkennt.
Wer einmal erlebt hat, wie Menschen im THW-Team zusammenarbeiten, weiß, dass Engagement ansteckend und inspirierend sein kann. Gemeinschaft und Solidarität entstehen in solchen Momenten, die oft Herausforderungen, aber auch tiefe Zufriedenheit bringen. Die Sorge eines Arbeitgebers, einen Mitarbeitenden für längere Zeit zu verlieren, wird hier oft mit großem gegenseitigem Verständnis aufgefangen – gerade wenn der Betrieb selbst die gesellschaftliche Tragweite des Ehrenamts erkennt.
Das Zusammenspiel von Arbeit, Ehrenamt und persönlichem Engagement stellt eine Herausforderung dar, die sich gesellschaftlich lohnt anzunehmen. Arbeitgeber tragen dazu bei, indem sie nicht nur genehmigen, sondern aktiv mitgestalten – als Partner auf Augenhöhe. Somit wird das Ehrenamt nicht zu einer Last, sondern zu einer Stärke für Unternehmer und Beschäftigte.
Wie sieht es mit der Bezahlung bei THW-Einsätzen aus?
Ein besonders interessanter Punkt ist oft die Frage der Vergütung: Müssen Mitarbeitende bei einem THW-Einsatz bezahlt werden? Das THW-Gesetz sieht nicht vor, dass der Arbeitgeber den Lohn einstellt oder Kürzungen vornimmt. Das bedeutet grundsätzlich: Es besteht Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts während der Einsatzzeit – vergleichbar mit einem kurzfristigen Ausfall, beispielsweise wegen einer Dienstreise oder eines besonders wichtigen Termins.
Dennoch können individuelle Regelungen in Arbeits- oder Tarifverträgen das Thema konkretisieren. Gelegentlich übernehmen Behörden oder das THW eigene Aufwandsentschädigungen, die separat behandelt werden. Diese finanzielle Unterstützung ist meist als Anerkennung des Ehrenamts gedacht, steht aber neben dem Arbeitsvertrag des Mitarbeitenden.
Vermeiden Sie Missverständnisse im THW
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Und falls es doch zu Konflikten kommt, hilft meist ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung oder der zuständigen Betriebsvertretung. Wer seine Rechte kennt, kann sie besser vertreten und gemeinsam mit dem Arbeitgeber konstruktive Lösungen finden.
Auch das THW vor Ort bietet Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die bei Fragen weiterhelfen und bei Problemen moderierend eingreifen können. Nutze diese Unterstützung, sie erleichtert den Umgang mit schwierigen Situationen.
Die Zukunft des Ehrenamts im Spannungsfeld von Beruf und Privatleben
Der Spagat zwischen beruflichen Anforderungen, Ehrenamt und Privatleben wächst – gerade in einer immer anspruchsvolleren und schnelllebigen Arbeitswelt. Die Herausforderungen nehmen zu, doch gerade deshalb sind klare rechtliche Rahmenbedingungen und gegenseitiges Verständnis so wichtig.
Dass das THW-Gesetz die Mitarbeitenden schützt, ist ein starkes Zeichen für den Stellenwert des Ehrenamts in unserer Gesellschaft. Zugleich ist es eine Einladung an Arbeitgeber, das Ehrenamt auch als Chance zu sehen – für Mitarbeiterbindung, soziale Verantwortung und ein positives Betriebsklima.
Wir leben in einer Zeit, in der das Engagement Einzelner immer wieder den entscheidenden Unterschied machen kann. Die juristische Absicherung ist dabei nur die Basis; gelebte Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sind das, was Ehrenamt wirklich stärkt und erhält.
THW-Gesetz als Fundament für rechtliche Sicherheit
Um Missverständnisse auszuräumen: Das THW-Gesetz ist der zentrale Pfeiler, der die Freistellung für Einsätze regelt. Es definiert klare Rechte und Pflichten für alle Seiten, bietet Schutz vor ungerechtfertigten Verboten und sorgt für eine stabile Organisation des Ehrenamts im Katastrophenschutz.
In manchen Bundesländern und Branchen gibt es zusätzlich ergänzende Regelungen oder Betriebsvereinbarungen, die die Umsetzung weiter erleichtern. Arbeitgeber können so Rechtssicherheit gewinnen, wenn sie sich an diese Normen halten. Das ist wichtig, um Unsicherheiten zu vermeiden und das Ehrenamt von Anfang an gut zu integrieren.
Für Mitarbeitende bedeutet das wiederum, dass sie auf ein klar strukturiertes System zählen können, das ihr Engagement stützt und schützt – auch wenn sie manchmal den Spagat zwischen Arbeit und THW-Einsatz meistern müssen. Rechtliche Sicherheit und Transparenz schaffen Vertrauen und ermutigen zu einem langfristigen Einsatz.
Die Wichtigkeit von Aufklärung und Information im Betrieb
Viele der Unsicherheiten ergeben sich aus mangelnder Information. Arbeitgeber kennen oft nicht alle Details, und Mitarbeitende zögern manchmal, ihre Mitgliedschaft im THW offen zu kommunizieren – aus Angst vor Konflikten oder weil sie die genauen Rechtslagen nicht kennen. Ein offener Umgang mit dem Thema im Betrieb schafft Vertrauen und vermeidet unnötige Konflikte.
Es lohnt sich für Unternehmen, Informationsmaterialien bereitzustellen oder Schulungen anzubieten, um die Bedeutung des THW und die gesetzlichen Regelungen transparent zu machen. So wächst das Verständnis im Team, es entsteht eine Kultur der Wertschätzung für das Ehrenamt – und die Bereitschaft, Unterstützung zu bieten, steigt.
Wenn wir über Katastrophenschutz sprechen, sprechen wir über eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch in Betrieben ihren festen Platz haben sollte – als Teil eines größeren Ganzen, das uns allen Sicherheit und Zusammenhalt verspricht.
Ein Satz, der das gut zusammenfasst, stammt aus dem Gespräch mit einem langjährigen THW-Mitglied: „Manchmal fühlt sich der THW-Einsatz wie ein zweiter Job an, aber er ist einer, der zugleich Leben retten kann.“ Wie wichtig ist es daher, dass dieser „zweite Job“ nicht zum Hindernis wird, sondern als eine wertvolle Ergänzung zum Beruf verstanden wird.
Darf der Arbeitgeber THW-Einsätze untersagen?
Nein, gemäß THW-Gesetz können Arbeitgeber Einsätze nicht verbieten.
Wie sieht es mit der Gehaltsfortzahlung bei THW-Einsätzen aus?
Das Gehalt wird während eines THW-Einsatzes weitergezahlt, ähnlich wie bei einer Dienstreise.
Welche Aufgaben erfüllt das THW im Katastrophenschutz?
Das THW unterstützt bei Großschadensereignissen, kleineren Notfällen und technischen Störungen.