Ist eine Dachreinigung steuerlich absetzbar? – Chancen und Grenzen entdecken

Eine Dachreinigung kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Unser Artikel zeigt, wann und wie Sie von der Steuererleichterung profitieren können. Erfahren Sie alles über haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Kontext der Steuererklärung. Nutzen Sie die möglichen Vorteile für Ihr Zuhause mit den richtigen Tipps und Informationen.

stilisierte dachziegel in klaren linien auf hellem hintergrund mit punkt als akzent und text zum reinigungsprozess ziegeldach
Dachreinigungen sind mehr als eine optische Verschönerung – sie schützen Ihr Zuhause und können unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile bieten. Erfahren Sie, wie Sie diese Vorteile für sich nutzen können, welchen rechtlichen Rahmen es gibt und welche Tipps Ihnen helfen, am meisten aus Ihrer Dachpflege herauszuholen.

Interessante Fakten

1. Eine Dachreinigung kann bis zu 20% der Arbeitskosten steuerlich geltend machen.
2. Nur Arbeiten, die auf eigenem Grund stattfinden, sind absetzbar.
3. Der Einsatz von Reinigungsmitteln ist steuerlich nicht absetzbar.

Ist eine Dachreinigung steuerlich absetzbar? – Ein umfassender Blick auf Möglichkeiten und Grenzen

Kennst du das Gefühl, wenn das eigene Zuhause nach einem langen Winter oder einer schmutzigen Jahreszeit irgendwie trister wirkt? Man sieht Flecken, Moos oder Algen auf dem Dach, die das Bild stören und vielleicht auch langfristig die Bausubstanz bedrohen. Dann steht die Überlegung im Raum: Eine Dachreinigung könnte helfen, das Haus nicht nur optisch zu pflegen, sondern auch vor Schäden zu schützen. Doch wie sieht es steuerlich damit aus? Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für eine Dachreinigung von der Steuer abzusetzen? Das Thema ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Welche Voraussetzungen gelten? Wo liegen die Grenzen? Und was hat es mit den Unterschieden zwischen Dachreinigung und anderen Leistungen wie der Dachrinnenreinigung auf sich?

In diesem Artikel möchte ich dir zeigen, auf welchem Stand die rechtliche Lage derzeit (2023/2024) ist und wie du bares Geld sparen kannst, wenn du dein Dach reinigen lässt. Es geht dabei um die Fragen, unter welchen Bedingungen eine Dachreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung oder als Handwerkerleistung gelten kann und wann eine steuerliche Absetzbarkeit möglich ist. Außerdem gibt es Einblicke in praktische Beispiele, Tipps zur richtigen Dokumentation und einiges mehr. Ich lade dich ein auf eine kleine Reise durch die Welt der Steuerthemen rund um das Dach. Mehr dazu hier.

Dachreinigung – mehr als nur eine optische Maßnahme

Beginnen wir mit einem kleinen Exkurs: Warum überhaupt eine Dachreinigung? Häufig wird sie beauftragt, wenn sich Grünbelag wie Moos, Algen oder Flechten auf dem Dach breitmachen. Diese biologischen Bewuchsarten nehmen nicht nur Feuchtigkeit auf, sondern lösen auch Materialschäden aus, zum Beispiel durch das Aufbrechen von Dachziegeln. Eine regelmäßige Reinigung trägt also maßgeblich zur Werterhaltung des Hauses bei.

Vielleicht hast du schon einmal bemerkt, wie schnell gerade nach feuchten Herbst- oder Frühlingsmonaten ein grüner Schleier das Dach bedeckt. Es ist nicht nur eine optische Sache – Moos und Algen sind wie kleine Spione, die Wasser festhalten und das Material angreifen. Das kann vor allem bei älteren Häusern zu teuren Folgeschäden führen. Deshalb lohnt es sich, das Dach regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reinigen.

Manchmal verwechseln Laien die Dachreinigung mit der Dachrinnenreinigung. Während diese oft nur entflochten, von Laub befreit oder sonst wie gereinigt wird, wirkt die Dachreinigung selbst direkt auf das Dachmaterial ein, pflegt und schützt es. Dieser Unterschied ist auch für steuerliche Fragen wichtig, darauf kommen wir gleich zurück. Dabei sollte man sich klar machen: Das Dachreinemachen ist kein einmaliges Optik-Upgrade, sondern eine substanzielle Instandhaltungsmaßnahme.

Wenn du beispielsweise an die Dachrinnenreinigung denkst, stellst du dir vielleicht vor, dass einfach nur das Laub entfernt wird, damit Wasser wieder ungehindert abfließen kann. Die Reinigung des Dachbelags selbst ist jedoch viel aufwändiger. Sie umfasst die Entfernung von Moos, Algen und Flechten, das Abspülen von Schmutz und manchmal das Auftragen von speziellen Schutzmitteln, die verhindern, dass die Biobeläge schnell wieder zurückkehren. So trägt eine Dachreinigung dazu bei, dass das Dach seine Funktion und Optik langfristig erhält. Mehr über spezielle Reiniger wie den GLEDIT Dachreiniger, die dabei helfen können, findest du hier.

Das Thema „Handwerkerleistung“ wird bei der Steuererklärung gerne genutzt, um Kosten zumindest teilweise zurückzuholen. Aber bringt die Dachreinigung diese Vorteile wirklich mit sich?

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überhaupt?

Wer sich mit dem Steuerrecht bei privaten Bau- und Renovierungsarbeiten beschäftigt, begegnet diesen Begriffen sehr oft. Es handelt sich dabei um unterschiedliche Arten von Kosten, die das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkennt. So gibt es etwa:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das sind Arbeiten, die gewöhnlich im Haushalt selbst erledigt werden könnten – etwa Gartenpflege, Treppenhausputz oder eben auch Reinigungsleistungen am Haus.
  • Handwerkerleistungen: Diese umfassen Tätigkeiten aus dem Bereich Reparatur, Renovierung oder Instandhaltung. Sie betreffen oft den technischen Bereich am Gebäude, also beispielsweise Sanitär-, Heizungs- oder Elektroarbeiten, aber eben auch bestimmte Reinigungen.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie definieren soll, welche Arbeit steuerlich gefördert wird und in welchem Umfang. Das Finanzamt gewährt nämlich Steuerermäßigungen für die Arbeitsleistungen, die durch Dritte erbracht werden, um so einen Anreiz zur professionellen Instandhaltung des eigenen Haushalts zu schaffen.

Das Finanzamt erlaubt eine Steuerermäßigung grundsätzlich für bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr, bei Handwerkerleistungen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen gelten ähnliche Grenzen: auch 20 Prozent und maximal 4.000 Euro pro Jahr sind möglich, allerdings für andere Leistungen. Wichtig zu verstehen ist, dass die sogenannten Materialkosten nicht steuerlich berücksichtigt werden. Schließlich soll nicht der Materialverbrauch gedeckelt oder gefördert werden, sondern handwerkliche Arbeitsleistung.

Dies bedeutet konkret: Wenn du 1.500 Euro für eine Dachreinigung bezahlst und davon etwa 1.000 Euro auf Arbeitszeit und 500 Euro auf Reinigungsmittel entfallen, dann kannst du nur für die 1.000 Euro einen Steuerbonus geltend machen. Die möglichen 20 Prozent davon wären also 200 Euro.

Mit diesem Wissen im Hinterkopf lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechnungen, damit die Absetzbarkeit nicht unnötig verschenkt wird.

Dachreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung?

Hier liegt die Crux. Um die Absetzbarkeit zu prüfen, muss zunächst definiert werden, ob die Dachreinigung überhaupt in eine der Kategorien fällt. Das hängt davon ab, wo und wie sie ausgeführt wird.

Nehmen wir als Beispiel den Fall, dass eine Dachreinigung auf dem eigenen privaten Grundstück vorgenommen wird. Dann wird sie meist als Handwerkerleistung zur Werterhaltung des Hauses angesehen. In dieser Rolle ist sie potenziell absetzbar, sofern sie nicht als Baumaßnahme bewertet wird. Das heißt, eine einfache Reinigung, die den Zustand des Dachs sichert, wird befürwortet – etwa das Entfernen von Moos, Schmutz und Algen, ohne dabei die Statik zu verändern.

Tritt die Dachreinigung hingegen im Zusammenhang mit einem Neubau auf, sieht das Steuerrecht anders aus. Neubauten fallen generell nicht unter die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen. Das liegt daran, dass hier eher Baukosten als Erhaltungsaufwand anfallen. Deshalb sind Kosten für Dachreinigungen in dieser Situation meist nicht absetzbar.

Auch wenn die Reinigung nicht auf dem eigenen Grundstück stattfindet oder beispielsweise bei der Entfernung von Dachbelägen, die nicht dem Haushalt zugeordnet werden können, ist eine Absetzung ausgeschlossen. Bildlich gesprochen, wie ein Steelmonks Schlüsselanhänger in einer Geschenkbox sein Geschenk perfektioniert, trägt die richtige Dachpflege zum Erhalt deines Zuhauses bei.

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Die Dachrinnenreinigung ist dagegen meist klar als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Da sie häufiger im Rahmen der normalen Hausreinigung fällt und nicht unbedingt zur Gebäudesubstanzpflege gehört, lassen sich hier oft auch Materialkosten für die Abflussfreihaltung vermuten. Doch die Steuerregelungen gewähren auch hier eine Freigrenze für Arbeitskostenanteile.

Damit wir nicht den Überblick verlieren: Die Dachreinigung wird steuerlich meist als Instandhaltungsmaßnahme eingeordnet und kann unter bestimmten Umständen als Handwerkerleistung geltend gemacht werden. Dabei ist die Unterscheidung zu anderen Leistungen entscheidend! Weitere Details zu den Unterschieden in der Dachpflege findest du hier.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit du die Dachreinigung steuerlich korrekt absetzen kannst, sollten einige Punkte beachtet werden:

  1. Leistung auf dem eigenen Grundstück
    Die Arbeiten müssen an deinem privaten Wohngebäude auf deinem eigenen Grundstück ausgeführt werden. Bei Mietwohnungen gelten ähnliche Regeln, allerdings muss hier das Einverständnis des Vermieters vorliegen und häufig sind auch die vertraglichen Regelungen zu berücksichtigen.
  2. Nachweisliche Handwerkerleistung
    Die Rechnung muss klar ausweisen, welcher Anteil auf Arbeitsleistung entfällt. Material- oder Anfahrtskosten sind hier ausgeschlossen. Es kommt auf den reinen Lohnanteil an.
  3. Keine Baumaßnahme
    Die Reinigung darf keine umfassende Sanierung oder Neuerstellung sein. Sie sollte der Erhaltung und Pflege dienen. Umfangreiche Dachsanierungen oder Komplettneuerungen werden steuerlich anders behandelt.
  4. Zahlung per Überweisung oder ähnlichem Nachweis
    Das Finanzamt verlangt eine klare Dokumentation der Zahlung, Barauszahlungen werden nicht anerkannt.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, steht einer Absetzung der Dachreinigungskosten grundsätzlich nichts im Wege.

Wie rechnet sich das in der Praxis?

Ein Beispiel mag das Ganze verständlicher machen:
Du lässt dein Dach reinigen. Die Rechnung beträgt 1.500 Euro. Davon entfallen 1.000 Euro auf die Arbeitszeit des Handwerkers, 300 Euro für Materialien (z. B. Reinigungsmittel) und 200 Euro Anfahrt und Geräte. Da nur Arbeitskosten absetzbar sind, rechnest du also nur mit den 1.000 Euro. 20 Prozent davon sind 200 Euro, das heißt, 200 Euro Steuerermäßigung kannst du erhalten – sofern du eine entsprechende Steuerschuld hast.

Auf den ersten Blick klingt das vielleicht nicht nach viel, aber bei mehreren solchen Handwerkerleistungen im Jahr summieren sich die Steuerermäßigungen durchaus. Vor allem, wenn beispielsweise auch Reparaturen im Bad, ein Heizungsservice oder andere Arbeiten anfallen, können sich bis zu 1.200 Euro Steuerbonus im Jahr ergeben.

Es empfiehlt sich, die Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig zu archivieren. Auch die korrekte Eintragung in der Steuererklärung ist wichtig, sonst erkennt das Finanzamt den Anspruch nicht an.

Was tun, wenn Dachreinigung und andere Arbeiten kombiniert werden?

Oft ist es so, dass eine Dachreinigung nicht isoliert, sondern im Paket mit anderen Leistungen gebucht wird – zum Beispiel der Dachrinnenreinigung, kleineren Reparaturarbeiten oder einer Dachbeschichtung.

Hier gilt: Für jede Leistung muss der Anteil getrennt ausgewiesen sein, damit du genau den Arbeitskostenanteil steuerlich geltend machen kannst. Pauschale Rechnungen ohne Differenzierung sind vom Finanzamt oft nicht akzeptiert.

Schon bei der Auftragserteilung lohnt es sich, auf eine transparente Kostengliederung zu achten. So lassen sich spätere Diskussionen und Nachfragen vermeiden. Ein Dienstleister, der solide arbeitet, hat normalerweise kein Problem damit, die Rechnung entsprechend aufzuschlüsseln.

Gibt es Besonderheiten beim Dach bei Neubauten oder bei Vermietung?

Wie erwähnt, Neubauten sind generell von der steuerlichen Förderung ausgenommen. Aber was ist mit neueren Immobilien, die vielleicht noch unter Garantie stehen oder erst seit kurzem bewohnt sind?

Hier kommt es auf den Charakter der Arbeit an. Bei der Erstfertigstellung ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht vorgesehen. Werden aber später Reparaturen oder Reinigungen durchgeführt, die klar der Erhaltung dienen, können diese Kosten unter Umständen abgesetzt werden.

Ähnlich verhält es sich bei vermieteten Objekten: Handwerkerleistungen werden hier ebenfalls anerkannt, allerdings werden die Kosten nicht als Steuerermäßigung, sondern als Werbungskosten berücksichtigt. Die Dachreinigungskosten könnten somit als Werbungskosten abziehbar sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Wie immer ist die genaue Einzelfallprüfung empfehlenswert.

Welche Tipps gibt es, um den Steuervorteil zu sichern?

Aus der Praxis heraus kann ich dir einige Hinweise geben, die dir helfen, bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Dachreinigungen und ähnlichen Leistungen den Überblick zu behalten und Geld zu sparen:

  • Fordere vom Dienstleister eine detaillierte Rechnung mit separater Ausweisung von Arbeitszeit und Materialkosten. Nur so kannst du den absetzbaren Anteil genau bestimmen.
  • Bezahl die Rechnung möglichst bargeldlos, zum Beispiel per Überweisung, um einen klaren Zahlungsnachweis zu erbringen.
  • Kontrolliere, ob die Leistung tatsächlich auf deinem Grundstück und für dein Privatwohnobjekt ausgeführt wurde. Das ist eine zwingende Voraussetzung.
  • Nutze die Höchstgrenzen von bis zu 1.200 Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen voll aus und sammle gegebenenfalls Rechnungen über mehrere Projekte oder Dienstleistungen.
  • Informiere dich regelmäßig über neue Rechtslagen oder Urteile, denn steuerliche Regelungen können sich ändern oder konkretisieren.
  • Bei komplexeren Fällen ziehe einen Steuerberater hinzu, vor allem wenn du größere Renovierungen oder unterschiedliche Leistungen kombinierst.

Welche Rolle spielt das Produkt GLEDIT Dachreiniger in diesem Zusammenhang?

Mittlerweile gibt es spezialisierte Produkte zur Dachreinigung, die umweltschonend Moos und Algen beseitigen, ohne die Bausubstanz anzugreifen. So ein Produkt wird oft im Rahmen einer professionellen Dachreinigung eingesetzt. Der Einsatz solcher Spezialmittel ist natürlich Teil der Arbeit – trotzdem gilt hier steuerlich das Gleiche: Nur die Arbeitsleistung ist absetzbar, die Kosten für Reinigungsmittel sind nicht absetzbar. Detaillierter Preisvergleich zeigt, wie die Materialien die Gesamtkosten beeinflussen können.

Zum Beispiel zählt der Einsatz des Produkts GLEDIT Dachreiniger als Materialkosten, die du nicht geltend machen kannst. Wohl aber die fachmännische Reinigungsdienstleistung selbst.

Kleine Details wie diese können den Unterschied machen, wenn es darum geht, die Pflege deines Daches effektiv zu gestalten und dir gleichzeitig steuerliche Vorteile zu sichern.

Es gibt jedoch nicht nur praktische Tipps für die Dachreinigung, sondern auch schöne Möglichkeiten, Handwerkskunst zu präsentieren. Ein Tipp für alle Handwerksliebhaber: Unser Zunft-Anstecker von Steelmonks! Er ist nicht nur ein schönes Accessoire, sondern auch ein Zeichen des Stolzes auf das eigene Handwerk.

Was passiert, wenn man die Regeln nicht beachtet?

Wer die steuerlichen Regeln nicht genau kennt oder umsetzt, riskiert unangenehme Folgen. Leistungen, die falsch deklariert werden, oder Rechnungen ohne Aufschlüsselung, können vom Finanzamt beanstandet werden. Es kann Nachfragen geben oder der Abzug wird sogar ganz verweigert.

Im schlimmsten Fall drohen Steuernachforderungen oder Bußgelder. Zudem wirkt sich eine solche Praxis auch auf deine Glaubwürdigkeit beim Finanzamt aus, die für spätere Verfahren wichtig sein kann.

Deshalb ist es immer besser, bei solchen Zweifelsfällen genau zu dokumentieren und im Zweifel professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein paar Minuten Vorbereitung können später viel Ärger ersparen.

Fazit: Dachreinigung kann steuerlich absetzbar sein – unter genauen Bedingungen

Du fragst dich nun sicher: „Ist eine Dachreinigung steuerlich absetzbar?“ Die Antwort ist „Ja, aber...“ – nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Im Kern gilt die Dachreinigung als Handwerkerleistung zur Werterhaltung des Hauses und kann bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten – maximal 1.200 Euro pro Jahr – bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, sofern die Reinigung am eigenen Haushalt auf dem privaten Grundstück stattfindet. Materialkosten, Neubauarbeiten und Leistungen außerhalb des Haushalts sind nicht absetzbar.

Ich hoffe, dieser Überblick macht dir das Thema verständlicher und zeigt, dass sich der Gang zum Steuerberater oder Fachmann in diesem Punkt durchaus lohnen kann. Letztendlich geht es um den Schutz deines Zuhauses und eine clevere Nutzung der legalen Möglichkeiten. Mehr als 200 Euro Ersparnis bei einer Dachreinigung sind möglich, je nachdem, wie intensiv die Arbeiten sind.

Die Entscheidung für eine Dachreinigung ist also nicht nur gut für deine Immobilie, sondern mit dem richtigen Wissen auch klug für deine Finanzen.

Vielleicht hast du ja jetzt sogar Lust, dein Dach baldmöglichst einmal anzugehen? Dann wünsche ich dir viel Erfolg und vor allem gute Erholung unter einem sauberen, gepflegten Dach!

Wenn du noch Fragen hast oder Erfahrungen teilen möchtest: Schreib gerne eine Nachricht. Manchmal helfen kleine Tipps oder Geschichten von anderen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Auf ein sauberes Dach und eine cleverere Steuererklärung!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Deine Dachreinigung durchaus steuerlich absetzbar ist, wenn die richtigen Bedingungen stimmen. In jedem Fall pflegt sie nicht nur Dein Dach, sondern kann auch Deinen Geldbeutel schonen. Also ran an die Besen und ab auf's Dach – viel Erfolg und eine saubere Steuerklärung wünsch' ich Dir!
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